INFORMATIONEN zu unseren Praxen
Für nähere Auskünfte steht unser Praxisteam zu den Öffnungszeiten gern persönlich zur Verfügung. Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, uns ein Fax oder eine E-Mail zu schicken oder uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen.
ERREICHBARKEIT
Die Praxis in München befindet sich in der Fußgängerzone SCHÜTZENSTRAßE zwischen Stachus und Bahnhof. In unmittelbarer Nähe sind alle zentralen U- und S-Bahnlinien sowie viele Trambahnen.
Parkmöglichkeiten finden sie am Besten im Parkhaus neben dem Hotel Königshof (Einfahrt vom Stachus in die Fußgängerzone Schützenstraße) oder unter dem Kaufhaus Karstadt am Hauptbahnhof (Ausgang direkt gegenüber der Praxis).
Hier finden Sie unsere geo-Position
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KOSTEN UND ERSTATTUNG
Die Praxis ist rein privatärztlich geführt, aber wir behandeln natürlich alle Menschen, die zu uns kommen. Sie bekommen von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Grundsätzlich sind die erbrachten Leistungen von ihnen an die Praxis zu bezahlen, unabhängig vom Erfolg und unabhängig von einer etwaigen Erstattung durch ihre Krankenkasse. Das ist rechtlich vom Gesetzgeber so festgelegt: Bei einem „Dienstleistungsvertrag„, wie der Erbringung einer privatärztlichen Leistung, darf grundsätzlich ein bestimmter Erfolg nicht zugesichert werden.
Sofern Sie privatversichert sind, bezahlen sie bitte zuerst Ihre Rechnung und reichen diese dann an Ihre Versicherung zur Erstattung weiter – und ggf. auch an ihre Beihilfestelle. Bei Kassenpatienten sind in einzelnen seltenen Sonderfällen Zuschüsse der Krankenkasse möglich.
Arztpraxen haben grundsätzlich KEINE Verträge mit einzelnen privaten Krankenversicherungen. Die Erstattung hängt von der gewählten Therapie und ihrem individuellen Vertrag ab. Die Erstattungsverpflichtung der privaten Krankenkassen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. In unserer Praxis werden in der Regel die meisten ärztlichen Leistungen erstattet. Ggf. muß mit einem bestimmen Eigenanteil gerechnet werden. Die genauen Vereinbarungen entnehmen sie bitte Ihrem Vertrag.
Es ist nicht Aufgabe des behandelnden Arztes, Verhandlungen mit Versicherungen über Erstattungen zu führen. Mit der Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung ist die diesbezügliche Pflicht (Obliegenheit) des behandelnden Arztes erfüllt, die Rechnung muß umgehend (ohne Zahlungsziel) von ihnen beglichen werden – unabhängig von der tatsächlichen Erstattung durch ihre Versicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK) kommen für die Behandlungen bei uns nicht auf, allerdings werden manche Posten ausnahmsweise auf dem Kulanzweg erstattet. Das gilt insbesondere bei schwersten Krankheiten, die mit Hilfe der „Schulmedizin“ oft nicht mehr hilfreich behandelt werden können und bei denen die Krankenkassen deshalb zahlen müssen, weil es keine schulmedizinische Alternative gibt. Wenn sie das wünschen, werden wir sie gern bei der Klärung mit ihrer Krankenkasse unterstützen.